Rechtssicher und gesetzeskonform mit UID-Request.pro

Eine gültige UID-Nummer des Geschäftspartners (GP) im EU-Ausland ist neben der Abgabe der zusammenfassenden Meldung (ZM) eine Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Lieferung/ Leistung keine gültige UID-Nr. vorliegt, ist die Lieferung/ Leistung steuerpflichtig. Zudem riskieren Sie eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 26a UStG).

Nutzen

Die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und Sonstigen Leistungen werden verschärft. Wrede UID-Request.pro kann Ihnen die nötige Rechtssicherheit bieten. Automatisch und direkt in SAP Business One.

Funktionen
  • Schnelle und vereinfachte Prüfung der Gültigkeit der UID-Nummer Ihres GP aus dem EU-Ausland
  • Gewährleistet Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Abfrage erfolgt beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) direkt aus SAP Business One heraus
  • Die umständliche und zeitaufwändige Nutzung des Portals beim BZSt entfällt
  • Protokollierung und dauerhafte Aufbewahrung der Prüfergebnisse in SAP Business One (für evtl. Betriebsprüfungen)
  • Ermöglicht Aktualität der Daten sowie einen Massenabgleich auf Knopfdruck
  • Regelmäßige qualifizierte Abfragen der Gültigkeit von UID-Nummern möglich
  • Gesetzeskonformität und Zeitersparnis ist gewährleistet
  • Ampelfunktion um den Status der UID-Prüfung direkt visuell darzustellen
Voraussetzungen

SAP Business One User Lizenz

Ist UID-Request.pro etwas für Sie?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und erfahren Sie mehr über diese SAP Business One Erweiterung, deren Einsatz und wie Sie Ihren Arbeitsalltag damit vereinfachen. 

Stimmt es irgendwie oder ist die Nummer korrekt?

Auf Basis von SAP Business One bieten wir Ihnen eine von uns entwickelte Erweiterung als investitionssichere ERP-Lösung für mittelständische Unternehmen. Diese ist voll und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ihre Vorteile sind: 

1) Gesetzteskonformität und Rechtssicherheit

2) Einfache Prüfung der Gültigkeit von UID-Nummern

3) Abfrage erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

4) Protokollierung und Archivierung der Prüfergebnisse

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