Umsatzsteuervoranmeldung 2025 | Abgabefrist: 10. Februar 2025 ( ohne Dauerfristverlängerung) bzw. 10. März 2025 ( mit Dauerfristverlängerung)| Jetzt noch rechtzeitig für die Einrichtung anmelden!

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Umsatzsteuervoranmeldung
2025

Der Servicepreis beträgt 109 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. Für Goldkunden ist dieser Service kostenfrei.

Installation des neuen SAP Business One Add-ons

Prüfung Ihrer Steuerkennzeichen zu den aktuellen Kennziffern

Erstellen des Steuerberichts für Januar 2025 und Validierung der gebuchten Werte zur Abgabe der korrekten USt.-Voranmeldung

Unsicher, was es mit er Dauerfristverlängerung auf sich hat? Im FAQ unten mehr erfahren.


Dauerfristverlängerung einfach erklärt

Ohne Dauerfristverlängerung

Normalerweise muss bis zum 10. Tag des Folgemonats die Umsatzsteuer für den vergangenen Monat gemeldet werden.

Das bedeutet:

  • Der Dezember 2024 muss bis zum 10.01.2025 gemeldet werden.
  • Der Januar 2025 muss bis zum 10.02.2025 gemeldet werden.

Das Elster Add-on muss zwischen dem 11.01.2025 und spätestens dem 10.02.2025 installiert werden, damit der Januar 2025 mit dem neuen Add-on übergeben werden kann.

Mit Dauerfristverlängerung

Einige Unternehmen kommen in Konflikt mit der Frist und beantragen eine Dauerfristverlängerung. Dadurch schieben sich die Fristen einen Monat nach hinten.

  • Der November 2024 muss bis 10.01.2025 gemeldet werden.
  • Der Dezember 2024 muss bis 10.02.2025 gemeldet werden.
  • Der Januar 2025 muss bis 10.03.2025 gemeldet werden.

Bis zum 10.02.2025 muss das alte Add-on installiert bleiben, damit das Unternehmen die Elsterübergaben für das letzte Jahr noch durchführen kann. Am 10.03. muss spätestens das neue Add-on installiert sein, um den Januar 2025 übergeben zu können. In dem Fall muss die Installation zwischen dem 11.02.2025 und dem 10.03.2025 erfolgen.

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