Normalerweise muss bis zum 10. Tag des Folgemonats die Umsatzsteuer für den vergangenen Monat gemeldet werden.
Das bedeutet:
Der Dezember 2026 muss bis zum 10.01.2027 gemeldet werden.
Der Januar 2027 muss bis zum 10.02.2027 gemeldet werden.
Das Elster Add-on muss zwischen dem 11.01.2027 und spätestens dem 10.02.2027 installiert werden, damit der Januar 2027 mit dem neuen Add-on übergeben werden kann.
Mit Dauerfristverlängerung
Einige Unternehmen kommen in Konflikt mit der Frist und beantragen eine Dauerfristverlängerung. Dadurch schieben sich die Fristen einen Monat nach hinten.
Der November 2026 muss bis 10.01.2027 gemeldet werden.
Der Dezember 2026 muss bis 10.02.2027 gemeldet werden.
Der Januar 2027 muss bis 10.03.2027 gemeldet werden.
Bis zum 10.02.2027 muss das alte Add-on installiert bleiben, damit das Unternehmen die Elsterübergaben für das letzte Jahr noch durchführen kann. Am 10.03. muss spätestens das neue Add-on installiert sein, um den Januar 2027 übergeben zu können. In dem Fall muss die Installation zwischen dem 11.02.2027 und dem 10.03.2027 erfolgen.