Seit 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Geschäft fester Bestandteil des Unternehmensalltags. 2026 rückt für viele Unternehmen jedoch die nächste Phase der Umsetzung in den Fokus: Prozesse müssen weiter digitalisiert, Rechnungsformate überprüft und ERP-Systeme optimal auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereitet werden.
Seit 2025 wird die E-Rechnung gesetzlich vorgeschrieben (gemäß europäischer Norm EN 16931). In Gesprächen mit Kunden hat sich ein Punkt herauskristallisiert: eine PDF-Rechnung stellt keine E-Rechnung dar, da diese Form der Rechnung rein visuell ist, aber keine strukturierten Daten wie bei einer XML-Datei beinhaltet. Es kann darum zu Schwierigkeiten beim Auslesen der Rechnungen Ihrer Lieferanten kommen.

Mit SAP Business One und dem passenden Add-on cks.eINVOICE unterstützen wir Sie dabei, E-Rechnungen rechtskonform zu empfangen, zu erstellen und automatisiert zu verarbeiten. So reduzieren Sie manuelle Arbeitsschritte, vermeiden Fehler und schaffen eine zukunftssichere Rechnungsverarbeitung.
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Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Reine PDF-Dateien gelten grundsätzlich nicht als E-Rechnung.
Ja, mit SAP Business One können E-Rechnungen erstellt werden, jedoch ist dies ein umständlicher Weg. Wir empfehlen daher klar die Erweiterung cks.eINVOICE von unserem Partner ck.solution. Weitere Informationen und eine Anfragemöglichkeit finden Sie auf der Detailseite zur Erweiterung:
Nein, eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung. Eine PDF-Datei wird zwar digital erstellt, die erforderlichen maschinenlesbaren und strukturierten Daten im XML-Format sind hierin aber nicht enthalten. Deshalb können Rechnungen im PDF-Format nicht automatisch weiterverarbeitet werden und erfüllen somit nicht die Anforderungen der EN 16931 für E-Rechnungen.
Die Aufbewahrungspflicht für jede Form von Rechnung beträgt 10 Jahre. E-Rechnungen müssen also genauso lange aufbewahrt werden wie Rechnungen aus Papier oder im PDF-Format.
Nein, mit Standardprogrammen wie Excel oder Word lassen sich keine rechtskonformen E-Rechnungen erstellen, da sie die erforderlichen maschinenlesbaren Formate nicht unterstützen. Mit einer geeigneten Software wie SAP Business One und cks.eINVOICE sind Sie auf der sicheren Seite.
Wir beraten Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung in SAP Business One, implementieren passende Add-ons, integrieren bestehende Prozesse und begleiten Sie von der Planung bis zum produktiven Einsatz. Zudem unterstützen wir unsere Geschäftspartner bei der gesetzeskonformen Umsetzung. Im Spätsommer und Herbst 2026 bieten wir verstärkt kostenlose Webinare in Kooperation mit unserem Partner ck.solution zur E-Rechnung an: