Papier- und PDF-Rechnungen allein genügen seit Januar 2025 den gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr. Erfahren Sie, was es mit der E-Rechnungspflicht auf sich hat und wie Sie diese umsetzen sollten.
Seit Januar 2025 wird die E-Rechnung gesetzlich vorgeschrieben (gemäß europäischer Norm EN 16931). In Gesprächen mit Kunden hat sich ein Punkt herauskristallisiert: eine PDF-Rechnung stellt keine E-Rechnung dar, da diese Form der Rechnung rein visuell ist, aber keine strukturierten Daten wie bei einer XML-Datei beinhaltet. Es kann darum zu Schwierigkeiten u. A. beim Auslesen der Rechnungen Ihrer Lieferanten kommen.



Ja, mit SAP Business One können E-Rechnungen erstellt werden, jedoch ist dies ein umständlicher Weg. Wir empfehlen daher klar die Erweiterung cks.eINVOICE von unserem Partner ck.solution. Weitere Informationen und Anfrage finden Sie auf der Detailseite:
Nein, eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung. Eine PDF-Datei wird zwar digital erstellt, die erforderlichen maschinenlesbaren und strukturierten Daten im XML-Format sind hierin aber nicht enthalten. Deshalb können Rechnungen im PDF-Format nicht automatisch weiterverarbeitet werden und erfüllen somit nicht die Anforderungen der EN 16931 für E-Rechnungen.
Die Aufbewahrungspflicht für jede Form von Rechnung beträgt 10 Jahre. E-Rechnungen müssen also genauso lange aufbewahrt werden wie Rechnungen aus Papier oder im PDF-Format.
Nein, mit Standardprogrammen wie Excel oder Word lassen sich keine rechtskonformen E-Rechnungen erstellen, da sie die erforderlichen maschinenlesbaren Formate nicht unterstützen. Mit einer geeigneten Software wie SAP Business One und cks.eINVOICE sind Sie auf der sicheren Seite.