E-Rechnungen in SAP Business One
Papier- und PDF-Rechnungen allein genügen seit Januar 2025 den gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr. Erfahren Sie, was es mit der E-Rechnungspflicht auf sich hat und wie Sie diese umsetzen sollten.
Wachstumschancengesetz – E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Seit Januar 2025 wird die E-Rechnung gesetzlich vorgeschrieben (gemäß europäischer Norm EN 16931). In Gesprächen mit Kunden hat sich ein Punkt herauskristallisiert: eine PDF-Rechnung stellt keine E-Rechnung dar, da diese Form der Rechnung rein visuell ist, aber keine strukturierten Daten wie bei einer XML-Datei beinhaltet. Es kann darum ab kommendem Jahr zu Schwierigkeiten u. A. beim Auslesen der Rechnungen Ihrer Lieferanten kommen.
Online-Schulung: E-Rechnungen in SAP Business One – Klarheit gewinnen und rechtssicher handeln:
In unserer Online-Schulung zum Thema E-Rechnungen in SAP Business One bieten wir Ihnen wertvolle Einblicke und praxisnahe Anleitungen, um Ihre Prozesse im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung effizient zu gestalten. Die Schulungen sind auf Anwender zugeschnitten, die ihre Abläufe in SAP Business One gesetzeskonform darstellen möchten.
Hinweis: Es wird empfohlen, zunächst einen individuellen E-Rechnungs-Check vorzunehmen, bevor eine Schulung gebucht wird. Wenden Sie sich bei Fragen oder Wunsch zum E-Rechnungs-Check an Ihre/n persönliche/n Berater/in oder an verwaltung@wredegmbh.de.
Die halbstündige Online-Schulung bieten Ihnen eine praxisnahe, leicht verständliche Anleitung für den optimalen Einsatz von SAP Business One im Bereich der E-Rechnungen. Nehmen Sie jetzt unser Schulungsangebot wahr:
Unser Schulungsangebot: E-Rechnungen in SAP B1
Kosten: Pro Teilnehmer 59 Euro als fester Online-Termin (s. Formular) oder individuelle Schulung (nach Aufwand), zzgl. MwSt. Für Goldpaket-Kunden kostenfrei.
Belegnummerierung & Firmenstammdaten
Erfahren Sie, wie Sie die Belegnummerierung korrekt einrichten und anpassen, um eine lückenlose und gesetzeskonforme Dokumentation Ihrer E-Rechnungen sicherzustellen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Firmenstammdaten
korrekt pflegen und strukturiert verwalten, um Fehler in der Rechnungsstellung zu vermeiden.
Pflege der Kunden- & Lieferantenstammdaten
Eine sorgfältige Pflege der Kunden- und Lieferantenstammdaten ist entscheidend für eine reibungslose Rechnungsstellung. Lernen Sie in dieser haltstündigen Online-Schulung, wie Sie Stammdaten in SAP Business One effizient organisieren und aktualisieren, damit Ihre E-Rechnungen rechtskonform versendet werden können.
Anmeldeformular E-Rechnungen
Inhalt der Online-Schulung: (1) Belegnummerierung & Firmenstammdaten sowie (2) Pflege der Kunden- & Lieferantenstammdaten
Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst einen individuellen E-Rechnungs-Check mit Ihrem/r Berater/in vor, bevor Sie die Schulung buchen.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Wunsch zum individuellen Check an Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Online-Schulung (E-Rechnungen): Belegnummerierung & Stammdaten in SAP B1
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Schreiben Sie diese gerne mit in das Formular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
FAQ
Mit der E-Rechnungs-Pflicht ist auch der elektronische Versand verpflichtend. Die E-Rechnung wird Ihnen künftig bequem an Ihre uns bereits genannte E-Mail-Adresse versendet. Sollten Sie eine andere E-Mail-Adresse bevorzugen, bitten wir um eine Mitteilung. Stellen Sie bitte sicher, dass die E-Mail nicht im Spam-Ordner bei Ihnen im Mailpostfach zugeordnet wird.
Sollten Sie Rechnungen bisher von uns per Post erhalten haben, bitten wir Sie, uns eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen, an die ab 01.01.2025 die Rechnungen versandt werden können. Sie können uns diese gerne per E-Mail an verwaltung@wredegmbh.de mitteilen, oder das Formular ausfüllen.
Ja, mit SAP Business One können E-Rechnungen erstellt werden, jedoch ist dies ein umständlicher Weg. Wir empfehlen daher klar die Erweiterung cks.eINVOICE von unserem Partner ck.solution. Weitere Informationen und Anfrage finden
Sie auf der
Detailseite.
Nein, eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung. Eine PDF-Datei wird zwar digital erstellt, die erforderlichen maschinenlesbaren und strukturierten Daten im XML-Format sind hierin aber nicht enthalten. Deshalb können Rechnungen im PDF-Format nicht automatisch weiterverarbeitet werden und erfüllen somit nicht die Anforderungen der EN 16931 für E-Rechnungen.
Die Aufbewahrungspflicht für jede Form von Rechnung beträgt 10 Jahre. E-Rechnungen müssen also genauso lange aufbewahrt werden wie Rechnungen aus Papier oder im PDF-Format.
Nein, mit Standardprogrammen wie Excel oder Word lassen sich keine rechtskonformen E-Rechnungen erstellen, da sie die erforderlichen maschinenlesbaren Formate nicht unterstützen. Mit einer geeigneten Software wie SAP Business
One und cks.eINVOICE sind Sie auf der sicheren Seite.