Wrede Gemeinsam
Gutes noch besser
machen.

Dungestraße 84
59757 Arnsberg-Herdringen

+49 (2932) 20 397-0
info@wredegmbh.de

Wichtige Änderung: Empfängerüberprüfung (VoP) ab 05. Oktober 2025

vom 23. September 2025

Die neuen Vorgaben erfordern jetzt Ihr kurzfristiges Handeln

Hintergrundinfos – Einfach Text ausklappen ...
Ab dem 5. Oktober 2025 treten mit der EU-Verordnung 2024/886 neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr in Kraft. Diese wirken sich auch auf Ihre Zahlungsprozesse aus. [...]

Ziel ist es, Überweisungen künftig schneller und transparenter abzuwickeln und die Sicherheit durch die Einführung einer Empfängerüberprüfung zusätzlich zu erhöhen.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist die verpflichtende Empfängerüberprüfung (Verification of Payee = VoP), die ab dem 5. Oktober 2025 von allen Zahlungsdienstleistern durchgeführt werden muss. Dabei wird der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen – sowohl bei SEPA-Echtzeitüberweisungen als auch bei regulären SEPA-Überweisungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Verzicht auf die VoP-Prüfung („Opt-Out“) möglich. Dies gilt ausschließlich für Sammelüberweisungen mit mehr als einer Zahlung. Enthält eine Sammelüberweisung nur eine einzige Zahlung, wird sie als Einzelüberweisung gewertet und muss zwingend die Empfängerüberprüfung durchlaufen („Opt-In“).

Die Ergebnisse der Überprüfung werden Ihnen im jeweiligen Einreichungskanal angezeigt. Dabei können folgende Varianten auftreten:

Mögliche Ergebnisse der Empfängerüberprüfung (VoP):

Übereinstimmung („Match“)Name und IBAN passen zusammen – die Überweisung kann ohne Einschränkung ausgeführt werden.
Nahe Übereinstimmung („Close Match“)Es gibt kleine Abweichungen (z. B. Tippfehler, unterschiedliche Schreibweise). Sie werden darauf hingewiesen und können entscheiden, ob Sie die Angaben korrigieren oder die Zahlung trotzdem freigeben.
Keine Übereinstimmung („No Match“)Name und IBAN passen nicht zusammen. Die Bank gibt eine Warnung aus, und eine Überweisung ist in der Regel nicht möglich, bis die Daten angepasst wurden.
Prüfung nicht möglichDer angegebene Name des Empfängers konnte nicht mit dem Namen des
Kontoinhabers des Empfängerkontos abgeglichen werden.

Was müssen Sie jetzt tun?

  • EBICS-Nutzer: Planen Sie rechtzeitig Updates Ihrer Banking-Anwendungen und prüfen Sie, ob Sie die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) bereits einsetzen.
  • Stammdaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass der bei Ihrer Sparkasse hinterlegte Name exakt mit den in Ihren Systemen verwendeten Angaben übereinstimmt. Analysieren Sie außerdem schon heute die Empfängernamen, die Ihre Kunden in Rechnungsgutschriften auf Ihr Konto verwenden.
  • Prozesse anpassen: Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihres Firmennamens in Rechnungen, Vorlagen, ERP- und Buchhaltungssoftware.
  • Partner informieren: Weisen Sie Ihre Geschäftspartner auf den korrekten Empfängernamen hin, z. B. mit einem Hinweis auf Ihren Rechnungen: „Bitte verwenden Sie für Überweisungen an uns folgenden Empfängernamen: [Ihr Firmenname]“.

Unser Service für Sie: Webinar zum Thema VoP

Um Sie optimal vorzubereiten, bieten wir Ihnen in der kommenden Woche drei Termine an. Dort informieren wir Sie, welche kurzfristigen Schritte erforderlich sind, und klären gemeinsam, ob zusätzliche Maßnahmen in SAP Business One notwendig sind. Bitte beachten Sie: Dieses Thema ist unabhängig von der CAMT-Umstellung.

Mo., 29.09.2025
10.00 - 10.15 Uhr
Di., 30.09.2025
09.00 - 09.15 Uhr
Do., 02.10.2025
09.00 - 09.15 Uhr
Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) | Wrede unterstützt Sie
SAP_Partner

SAP Business One Partner – Ihr Kontakt zu Wrede

Gerne beantworten wir all Ihre Fragen rund um Wrede, SAP Business One und unsere Erweiterungen sowie individuellen Trainingsangeboten und Bewerbungen. Klicken Sie auf den jeweiligen Reiter, um die passenden Kontaktdaten zu erhalten. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.